Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbemaßnahmen (AGB)
Nussbaum Medien St. Leon-Rot GmbH & Co. KG

 

Die nachfolgenden AGB gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit dem Verlag Nussbaum Medien St. Leon Rot GmbH & Co. KG (im Folgenden kurz „Verlag“ genannt), auch für künftige Verträge. Eigenen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Sie wer-den nicht Vertragsbestandteil.

Die AGB gelten nicht, wenn der Kunde ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, es sei denn, dass sich aus der einzelnen Regelung ausdrücklich etwas anderes ergibt.

 

I. Allgemeine Bestimmungen

 

Die nachfolgenden Allgemeinen Bestimmungen gelten für alle Arten von Verträgen über Werbe-maßnahmen.

 

1. Der Kunde ist an seinen Auftrag 14 Tage gebunden. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Verlag den Auftrag schriftlich annimmt oder den Auftrag ausführt (Ausnahme für „Nussbaum–Das Lokale“, vgl. nachstehend Ziffer IV.2.). Wird der Auftrag durch eine Werbeagentur erteilt, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande und nicht mit dem Kunden der Werbeagentur.

Eine Veröffentlichung kann auch noch nach Vertragsschluss abgelehnt werden, wenn berech-tigter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Veröffentlichung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt.

 

2. Rechnungen des Verlags sind sofort rein netto ohne Skontoabzug fällig. Der Verlag räumt dem Kunden jedoch 2 % Skonto ein für den Fall, dass der Kunde den Verlag zum Bankeinzug er-mächtigt (gilt nicht für Familienkleinanzeigen im Printbereich).

 

3. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderun-gen zulässig.

 

4. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Leistungserbringung und Rechnungserhalt vorgebracht werden. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Diese Regelung gilt auch für Verbraucher. Im kaufmännischen Verkehr gilt Satz 1 auch für nicht offensichtliche Mängel.

 

5. Alle Mitteilungen an den Verlag, insbesondere die Übermittlung von Anzeigentexten oder Änderungen des Auftrags, müssen zur Vermeidung von Missverständnissen in Textform erfol-gen (schriftlich, per E-Mail oder per Telefax), möglichst nicht handschriftlich. Folgen aus Fehlern oder Missverständnissen bei telefonischer oder bei handschriftlicher Übermittlung gehen zu Lasten des Kunden.

 

6. Ist die Leistung des Verlags mangelhaft, und hat der Verlag den Mangel zu vertreten, so be-stimmt sich die Höhe der Minderung nach dem Ausmaß, in dem der Werbewert der erbrachten Leistung hinter dem Werbewert zurückbleibt, den die mangelfreie Leistung gehabt hätte.

 

7. Die Haftung des Verlags bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht der Schaden aus einer Beschädigung von Leben, Körper oder Gesundheit oder aus der Verletzung einer Pflicht herrührt, die das Wesen des Vertrags ausmacht (Kardinalpflicht).

 

8. Gerichtsstand ist der Sitz des Verlags. Dies gilt für Verbraucher nur dann, wenn diese ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss aus dem Bereich der Bun-desrepublik Deutschland verlegen oder wenn ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.


 II. Besondere Bestimmungen für Werbemaßnahmen in Amts- und Mitteilungsblättern
(einschließlich Beilagen/Prospektverteilungen)

 

1. Der Anzeigenauftrag wird als „Anzeige+“ erteilt. Das bedeutet, dass eine für Amts- und Mittei-lungsblätter in Auftrag gegebene Anzeige zusätzlich auch in Online-Medien des Verlags veröf-fentlicht wird.

 

2. Wünscht der Kunde, dass die Anzeige in einer bestimmten Ausgabe oder an einer bestimmten Stelle des Druckerzeugnisses veröffentlicht wird, so wird sich der Verlag bemühen, dem Wunsch zu entsprechen. Für den Verlag ist dieser Wunsch nur dann verbindlich, wenn die gewünschte Art der Veröffentlichung vom Verlag schriftlich bestätigt wird. Erfolgt vereinbarungsgemäß eine Platzierung auf der Rückseite einer Ausgabe, erhöht sich die geschuldete Vergütung um 20 % des gewerblichen Anzeigentarifs.

 

3. Korrekturabzüge werden auf Wunsch des Kunden gefertigt. Dafür werden € 5,50 pro Korrek-turabzug berechnet. Abweichend hiervon sind bei Anzeigen ab einer Höhe von mindestens 60 mm, 2-spaltig, die ersten zwei Korrekturabzüge kostenfrei.

 

4. Daueraufträge und Aufträge bis auf Widerruf sind vom Kunden unverzüglich nach Erhalt des Korrekturabzugs, spätestens nach dem ersten Erscheinen der Anzeige zu prüfen. Eine Kündi-gung muss schriftlich erfolgen. Mündliche, insbesondere telefonische Kündigungen sind un-wirksam.

 

5. Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Erscheinens der jeweiligen Anzeige gültigen Preisliste.

 

6. Der Verlag gewährt an gewerbliche Werbungsmittler und Werbeagenturen, die den Auftrag im eigenen Namen erteilen, eine AE-Provision von 15 % des Grundpreises, sofern die Vorlage druckfertig eingereicht wird. Ist dies nicht der Fall, ermäßigt sich die AE-Provision auf 10 %. Diese Vergütung darf weder ganz noch teilweise an den Kunden weitergegeben werden.

 

7. Bei Abschluss eines Vertrages über die Veröffentlichung von mehreren Anzeigen – entweder auf der Basis der Menge abgenommener Anzeigen (Malstaffel) oder der Schaltung mehrerer ganzseitiger Anzeigen (Mengenstaffel) – gelten folgende Staffelrabatte:

 

Malstaffel
5 bis 9 Anzeigenschaltungen   5 % Rabatt
10 bis 19 Anzeigenschaltungen 10 % Rabatt
20 bis 39 Anzeigenschaltungen 15 % Rabatt
40 bis 49 Anzeigenschaltungen 20 % Rabatt
50 und mehr Anzeigenschaltungen 25 % Rabatt.

 

Mengenstaffel
4 bis 6 ganze Seiten 10 % Rabatt
7 bis 9 ganze Seiten 15 % Rabatt
ab 10 ganze Seiten 20 % Rabatt.

 

Für Großabschlüsse und Füllanzeigen gelten Sonderkonditionen, ebenso für Anzeigen von eingetragenen Vereinen, Parteien, Kirchen und Kindergärten.

Der Vertrag über eine Mal- oder Mengenstaffel ist nicht übertragbar.

Rabatte aus vereinbarten Mal- oder Mengenstaffeln werden sofort in Abzug gebracht. Nimmt der Kunde nicht fristgemäß die vereinbarte Menge ab, so hat er die Differenz zwischen dem der tatsächlich erzielten Rabattstaffel und dem im Voraus auf der Grundlage einer höheren Staffel eingeräumten Rabatt nachzuvergüten.

 

8. Rabatte werden nur kundenbezogen gewährt. Bei Einschaltung von Werbungsmittlern und Werbeagenturen werden Staffelrabatte nur gewährt, wenn der Kunde, für den die Anzeige veröffentlicht wird, selbst die Voraussetzungen nach Ziffer 7 erfüllt.

 

9. Für Anzeigen, die in einem Verbund unter dem gemeinsamen Block des örtlichen Gewerbe-vereins erscheinen, gelten die Preise der Anzeigenpreisliste. Die Regelung über Staffelrabatte ist auf sie nicht anwendbar.

 

10. Die periodischen Druckerzeugnisse des Verlages haben einen Satzspiegel von 270 mm Höhe. Anzeigen können nur 2- oder 4-spaltig gedruckt werden, d. h. in einer Breite von 90 mm oder 185 mm.

Anzeigenvorlagen, deren Höhe im Bereich zwischen 236 mm und 269 mm liegt, werden mit 270 mm berechnet. Weist die Anzeige eine größere Höhe aus als 270 mm, erhöht sich der Preis entsprechend. Hält die Breite der Anzeigenvorlage nicht die Vorgabe 2-spaltig bzw. 4-spaltig ein, so wird bei der Berechnung die volle Breite zugrunde gelegt, auch wenn die Vorlage das Feld nicht voll ausfüllt. Über den Verbund laufende Anzeigen werden 9-spaltig berechnet. Die Mindestgröße für Anzeigen beträgt 90 mm (Breite) x 30 mm (Höhe).

Der Verlag kann, sofern es produktionstechnisch notwendig oder sachgerecht ist, von den Angaben der Vorlage von Größe und Gestaltung abweichen, wenn der Zweck der Anzeige dadurch nicht oder nur geringfügig beeinträchtigt wird (insbesondere wenn der Text in der vorgegebenen Abdruckhöhe nicht untergebracht werden kann).

 

11. Storniert der Kunde seinen Anzeigenauftrag nach Annahme durch den Verlag oder vor Ablauf der Bindungsfrist von 2 Wochen, jedoch noch vor dem aus dem Tarif ersichtlichen Annahmeschluss, hat er 50 % der Vergütung zu leisten, die im Fall einer Veröffentlichung angefallen wäre. Eine Stornierung nach Annahmeschluss ist nicht möglich.

 

12. Als Druckunterlagen müssen druckfähige PDF-Dateien, Reinzeichnungen oder reproduktionsfähige Drucke vorgelegt werden. Der Kunde hat dabei zu beachten, dass bei kleinen oder mageren Negativschriftzeichen eine deutliche Wiedergabe in der Regel gefährdet ist.

 

13. Eine Rücksendung von Druckvorlagen erfolgt nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden. Hat der Kunde innerhalb von 2 Monaten nach Veröffentlichung der Anzeige eine Rücksendung nicht verlangt, kann der Verlag die Vorlage entsorgen.

 

14. Die Druckvorlage für Farbanzeigen muss als druckfähige PDF-Datei übermittelt werden. Abweichungen bedürfen der Rücksprache mit dem Verlag.

 

15. Streuverluste bei der Verteilung lassen sich niemals ganz ausschließen. Liegen solche Verluste unter 3 %, so stellt dies keinen Mangel der geschuldeten Leistung dar.

 

16. Für Familienkleinanzeigen gelten besondere Preise. Die vorstehenden Bestimmungen über Preisvergünstigungen jeglicher Art sind auf sie nicht anwendbar. Familienkleinanzeigen sind Anzeigen, die von Verbrauchern aufgegeben werden, den familiären Bereich betreffen (also keine Immobilienanzeigen), 2-spaltig sind und eine Höhe von maximal 59 mm haben.
 
III. Besondere Bedingungen für Werbemaßnahmen im Internet
(insbesondere Lokalmatador.de)

 

1. Vertragsgegenstand ist die Platzierung von Mediainhalten auf den Plattformen www.nussbaum-epaper.de, www.lokalmatador.de und www.lokalmatador.tv.

 

2. Der Kunde überlässt dem Verlag mindestens 3 Arbeitstage vor dem vorgesehenen Einstel-lungsdatum den Mediainhalt fertig in elektronischer Form. Ist eine zusätzliche Bearbeitung durch den Verlag erforderlich, wird der Aufwand nach Preisliste berechnet.

 

3. Der Verlag gewährleistet, dass der platzierte Mediainhalt mindestens zu 95 % pro Woche verfügbar ist.

 

4. Der Mediainhalt darf weder gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzen. Er muss insbesondere als Werbung klar erkennbar sein.

Der Verlag ist auch nach Platzierung des Mediainhalts berechtigt, diesen ohne Rücksprache mit dem Kunden zu entfernen bzw. zu deaktivieren, wenn Anhaltspunkte dafür erkennbar werden, dass der Mediainhalt den Erfordernissen nach Ziffer 4 Abs. 1 nicht entspricht. Der Verlag wird den Kunden über eine solche Maßnahme unverzüglich informieren und ihm Gelegenheit geben, einen neuen Mediainhalt zur Verfügung zu stellen.

Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung des vereinbarten Entgelts wird durch eine solche Maßnahme nicht berührt.

 

5. Korrekturläufe können nach Vertragsabschluss für Superbanner, Skyscraper, Full-Banner und Wallpaper sowie Videos auf Wunsch des Kunden durchgeführt werden. Dabei sind die ersten zwei Korrekturläufe mit dem Banner-/Video-Preis abgegolten. Für jeden weiteren Korrekturlauf wird der Aufwand nach Preisliste berechnet.

 

6. Der Kunde muss den Werbeinhalt unverzüglich nach seiner Platzierung kontrollieren. Stellt er Störungen in der vertraglichen Leistungserbringung fest, hat er den Verlag davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

 

7. Der Verlag stellt seine Leistung dem Kunden wöchentlich in Rechnung.

 

8. Der Verlag haftet nicht für Schäden, welche durch netzwerkbedingte Störungen an Servern oder an sonstigen Einrichtungen entstehen, die nicht im Verantwortungsbereich des Verlags liegen.

 

9. Der Vertrag kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden.

 

10. Nach Beendigung des Vertrags wird der Verlag den Mediainhalt mindestens für 3 Monate aufbewahren. Fordert der Kunde innerhalb der Zeit den Mediainhalt nicht zurück, ist der Verlag berechtigt, ihn zu löschen oder sonst zu entsorgen.

 

11. Storniert der Kunde seinen Auftrag nach Annahme durch den Verlag, jedoch noch vor Platzierung des Mediainhalts, hat er 50 % der Vergütung zu leisten, die im Falle einer Platzierung bis zur ersten Kündigungsmöglichkeit angefallen wäre. Eine Stornierung nach erfolgter Platzierung ist nicht möglich.
 
IV. Besondere Bestimmungen für Werbemaßnahmen in „Nussbaum–Das Lokale“

 

1. Standardeinträge sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Sie entsprechen den Daten der Deutschen Telekom AG. Änderungen des Standardeintrags sind gegenüber der Deutschen Telekom AG bzw. gegenüber dem beauftragten Telekommunikationsanbieter geltend zu machen.

Werden dem Verlag von der Deutschen Telekom AG Änderungen von Rufnummern oder Anschriften mitgeteilt, so ist der Verlag berechtigt aber nicht verpflichtet, entsprechende Änderungen auch in dem vom Kunden erteilten Anzeigenauftrag vorzunehmen.

Der Kunde kann durch Vertrag mit dem Verlag und gegen Entgelt den Standardeintrag vergrößern lassen oder durch eine eigene Anzeige ersetzen.

 

2. Abweichend von der Regelung nach Ziffer I.1. kommt der Vertrag zustande, wenn der Verlag das Vertragsangebot des Kunden innerhalb der Bindungsfrist von 14 Tagen nicht ablehnt.

 

3. Der Preis bestimmt sich nach der zum Zeitpunkt der Erteilung des Anzeigenauftrags gültigen Preisliste.

 

4. Werbungsmittler und Werbeagenturen dürfen die vom Verlag gewährte Vergütung nicht an ihre Kunden weitergeben, auch nicht teilweise.

 

5. Gestaltung und Inhalt der Werbemaßnahme richten sich in erster Linie nach den vom Kunden zur Verfügung gestellten Druckunterlagen. Werden solche Unterlagen trotz Nachfristsetzung nicht termingerecht eingereicht, so kann der Verlag die Anzeige nach eigenem Ermessen auf der Grundlage der Daten der Deutschen Telekom AG gestalten.

 

6. Bei neu gestalteten Anzeigen übermittelt der Verlag auf Wunsch des Kunden einen Korrekturabzug.

 

Zwei Korrekturabzüge sind durch das vereinbarte Entgelt abgegolten. Für jeden weiteren Korrekturabzug berechnet der Verlag eine Vergütung von € 10,00 zuzüglich Mehrwertsteuer.

 

Bei postalischer Übermittlung gilt der Korrekturabzug spätestens 2 Werktage ab Absendung als zugegangen.

 

Der Kunde hat innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang etwaige Einwendungen geltend zu machen. Geschieht dies nicht, gilt der Korrekturabzug als genehmigt, sofern auf diesen Umstand im Korrekturabzug selbst hingewiesen wird.

 

7. Storniert der Kunde den Vertrag und kann der Abdruck der Werbemaßnahme noch verhindert werden, zahlt der Kunde 40 % des vereinbarten Entgelts. Ist eine Verhinderung nicht mehr möglich, ist das volle Entgelt zu entrichten.